Heizungs-
wartung

Die Heizungswartung sichert über viele Jahre den Nutzen, welchen Sie mit dem Erwerb der modernen Gas- Ölheizung erworben haben. Nur durch die regelmäßige Wartung, mind. einmal jährlich, ist sicherzustellen, daß der Wärmeerzeuger jederzeit für ein wohltemperiertes ”zu Hause” sorgt. Nur durch diese eingehende Überprüfung aller Sicherheitseinrichtungen werden größere Schäden verhindert.

Im übrigen ist jeder Betreiber von Zentralheizungen oder Brauchwasseranlagen mit einer Nennleistung von mehr als 11 kw verpflichtet, die Wartung von Fachkundigen vornehmen zu lassen, siehe §9 der Heizungsanlagen-Verordnung 1994 (Nichterfüllen dieser Verordnung kann zum Verlust von Garantieansprüchen bzw. des Versicherungsschutzes führen).

Die Heizungswartung ist Sache von sachkundigen Fachhandwerkern. Hierzu lassen wir unsere Kundendienstmonteure von den namhaften Heizkessel- und Brennerherstellern speziell ausbilden. Die Heizungswartung muss mindestens einmal jährlich durchgeführt werden. Sie muss folgende Arbeiten umfassen:

  1. Reinigen der Kessel- bzw. Wärmetauscherflächen
  2. Einstellen der Feuerungseinrichtung
  3. Überprüfen der zentralen steuerungs u. regeltechnischen Einrichtungen

Die Heizungswartung verursacht ”keine Kosten”, im Gegenteil, sie hilft Energie zu sparen und verhindert oft größere Schäden und das bei nur geringem finanziellen Aufwand. Wenn nur ein Mehrverbrauch um 5% verhindert wird, hat sich die Wartung schon gelohnt (bei schlecht eingestellter Verbrennung oder verschmutzten Kesselflächen ist der Mehrverbrauch oft noch größer).

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Die Heizungswartung sichert über viele Jahre den Nutzen, welchen Sie mit dem Erwerb der modernen Gas- Ölheizung erworben haben. Nur durch die regelmäßige Wartung, mind. einmal jährlich, ist sicherzustellen, daß der Wärmeerzeuger jederzeit für ein wohltemperiertes ”zu Hause” sorgt. Nur durch diese eingehende Überprüfung aller Sicherheitseinrichtungen werden größere Schäden verhindert.

Im übrigen ist jeder Betreiber von Zentralheizungen oder Brauchwasseranlagen mit einer Nennleistung von mehr als 11 kw verpflichtet, die Wartung von Fachkundigen vornehmen zu lassen, siehe §9 der Heizungsanlagen-Verordnung 1994 (Nichterfüllen dieser Verordnung kann zum Verlust von Garantieansprüchen bzw. des Versicherungsschutzes führen).

Die Heizungswartung ist Sache von sachkundigen Fachhandwerkern. Hierzu lassen wir unsere Kundendienstmonteure von den namhaften Heizkessel- und Brennerherstellern speziell ausbilden. Die Heizungswartung muss mindestens einmal jährlich durchgeführt werden. Sie muss folgende Arbeiten umfassen:

  1. Reinigen der Kessel- bzw. Wärmetauscherflächen
  2. Einstellen der Feuerungseinrichtung
  3. Überprüfen der zentralen steuerungs u. regeltechnischen Einrichtungen

Die Heizungswartung verursacht ”keine Kosten”, im Gegenteil, sie hilft Energie zu sparen und verhindert oft größere Schäden und das bei nur geringem finanziellen Aufwand. Wenn nur ein Mehrverbrauch um 5% verhindert wird, hat sich die Wartung schon gelohnt (bei schlecht eingestellter Verbrennung oder verschmutzten Kesselflächen ist der Mehrverbrauch oft noch größer).

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